Leistungsvereinbarung zwischen Landkreis und Kreisjugendring
Am 13.09.99 wurde die Leistungsvereinbarung zwischen Landkreis und Kreisjugendring unterzeichnet, die wesentliche Aufgaben, Personalausstattung und Finanzierung regelt.
Diese Version wurde vom KJR und dem Jugendamt fortgeschrieben und 2001, sowie 2003 im Jugendhilfeausschuss weitergeschrieben und verabschiedet. Am 05.11.2003 wurde eine Fortschreibung unterzeichnet, die die Bewirtschaftung der Jugendraumförderung des Landkreises durch den KJR ab 1.1.2004 regelt.
Im Folgenden kannst Du Dir alle bisherigen Leistungsvereinbarungen als pdf-Dokument (Adobe Arobat Reader nötig) herunterladen.
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