Wer ist der Kreisjugendring?
Wichtige Grundlage ist die Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis.
Der Kreisjugendring Aichach-Friedberg (KJR) ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R. Der Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluß von Jugendorganisationen und ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern.
Die Jugendverbände und -organistionen sind
* auf Landesebene (Bayern), im Bayerischen Jugendring
* auf Bezirksebene (z.B. in Schwaben), in Bezirksjugendringen
* auf Stadt- oder Kreisebene in Stadt- oder Kreisjugendringen
zusammengeschlossen.
Im Landkreis Aichach-Friedberg sind dies folgende Jugendverbände und -organisationen, die auf der Verbändeseite aufgeführt sind
Aufgaben des Kreisjugendrings
Der KJR hat die gesetzliche Aufgabe [1], durch Jugendarbeit und Jugendpolitik sich für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg einzusetzen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. [2]
In der Jugendarbeit ist es insbesondere die Aufgabe des KJR:
- junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer individuellen Persönlichkeit zu befähigen und ihr verantwortliches und selbständiges Handeln, kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten in der Gesellschaft zu fördern.
- durch Angebote benachteiligten Kindern und Jugendlichen Unterstützung anzubieten und sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen sowie den Erhalt der natürlichen Umwelt einzusetzen. [3]
Aufgrund seiner Qualifikation, können im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe deshalb Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden [4] und des Landkreises durch eine Leistungsvereinbarung an den KJR, als anerkanntem freien Träger der Jugendarbeit im Landkreis, übertragen werden. [5]
Aktuelle Arbeitsbereiche des KJR sind u.a.:
- Betreuung, Unterstützung und Beratung der freien Träger der Jugendarbeit durch Schulungsveranstaltungen und Kooperationsmaßnahmen
- Bewirtschaftung und Vergabe von Mitteln des Landkreises an die freien Träger der Jugendarbeit gemäß den Zuschussrichtlinien
- Vorbereitung und Durchführung von Ferien- und Erholungsmaßnahmen
- Verwaltung und Betrieb des Jugendzeltplatzes am Mandlachsee (Gemeinde Pöttmes)
Im Bereich der Jugendpolitik ist es insbesondere Aufgabe des KJR, die Interessen aller jungen Menschen im Landkreis und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber den politischen Gremien des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendorganisationen zu unterstützen. [6]
- Beratung und Vertretung im Jugendhilfeausschuß des Landkreises
- Interessenvertretung von jungen Menschen in der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange. [7]
Fußnoten
[1] vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung des BJR i.V.m. Art. 19 Abs. 5 Satz 1 BayKJHG
[2] § 2 Abs. 2 der Satzung des BJR
[3] § 3 Abs. 1 der Satzung des BJR
[4] vgl. Art. 17 BayKJHG
[5] Art. 19 Abs. 4 Satz 5 u. Abs. 7 Satz 2 BayKJHG
[6] § 3 Abs. 1 der Satzung des BJR
[7] gem. § 4 Abs. 1 BauGB

